18. November 2020

Antrag zum Haushalt 2021

Kommunale Verpackungssteuer

Antrag

Die GAL-Fraktion beantragt zum 1. Juli 2021 die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer (örtliche Verbrauchssteuer) auf Einweggeschirr und Einwegbesteck für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr (Fast Food).

Die Verpackungssteuer muss von den Betrieben (Imbissbuden, Tankstellen…) bezahlt werden, die Einwegverpackungen, die keiner Pfandpflicht unterliegen, an Kunden ausgeben. Als Betrag stellen wir uns einen Rahmen von mindestens 0,20 Euro für Getränkebecher und höchstens 1,50 Euro für ein Take-Away-Gericht vor.

Begründung

Weggeworfene Einwegverpackungen – der Getränkebecher &dbquo;to go”, der Eisbecher von der Eisdiele, der Salat mit Soße und Besteck, ... – lassen die Mülleimer überquellen, belasten die Umwelt und führen zu einer unnötigen Verschwendung von Ressourcen.

Die Entsorgung des entstandenen Abfalls belastet unseren städtischen Haushalt jährlich mit 850 000 Euro (einschließlich Personalkosten, Fahrzeug mit Unterhalt, Abfallgebühren und wilder Müll-Ablagerung) mit steigender Tendenz.

Mit der Abgabe soll auch ein Anreiz zur Vermeidung von Einwegverpackungen und zum Umstieg auf Mehrwegverpackungen gegeben werden. Damit wird das Abfallaufkommen im öffentlichen Raum verringert und der Vermüllung des Stadtbildes entgegen gewirkt.

Kosten

Einnahmen durch die Steuer
Ausgaben durch Verwaltungsaufwand und Personal

 
Für die GAL-Fraktion

Traute Theurer