26. Juli 2022

Änderung der VVS-Zonenzuordnung

Antrag

Die GAL beantragt darauf hinzuwirken, dass Bietigheim-Bissingen in der VVS-Tarifzoneneinteilung auf die Grenze von Zone 3 und 4 verschoben wird.

Die Stadtverwaltung prüft hierzu Möglichkeiten zur Finanzierung auch durch weitere Beteiligte.

Begründung

Bietigheim-Bissingen liegt in der VVS-Tarifzoneneinteilung sehr ungünstig inmitten der Tarifzone 3. Für Fahrten in die benachbarten Kommunen Sachsenheim, Löchgau, Besigheim und Ingersheim ist eine Fahrkarte für 2 Zonen (Einzelticket 3,40 €) notwendig, da diese bereits in Zone 4 liegen. Nach Bönnigheim kostet die Fahrt sogar 4,50 € (3 Zonen).

Eine Verschiebung Bietigheim-Bissingens auf die Grenze der Zonen 3 und 4 würde eine Reduzierung des Fahrpreises bedeuten. Für Fahrten in die bzw. aus den oben aufgeführten Nachbarkommunen wäre nur noch eine Fahrkarte für eine Zone zum Preis von 2,80 € notwendig.

Bei Betrachtung der VVS-Tarifzoneneinteilung fällt auf, dass Bietigheim-Bissingen eine der wenigen größeren Städte in der Region ist, die nicht auf einer Zonengrenze liegt bzw. deren umliegenden Kommunen nicht in der gleichen Zone liegen. Diese Ungleichbehandlung sollte beseitigt werden.

Beispiele zeigen, dass dies möglich ist:

Für die Deckung der entstehenden Kosten sollte geprüft werden, inwieweit eine Beteiligung von Region und Landkreis möglich ist und in welchem Maße die Nachbarkommunen, für deren Bürgerinnen und Bürger die Fahrten günstiger werden, diese Maßnahme mitfinanzieren.

Für die GAL-Fraktion

Albrecht Kurz